Arbeitsschutz -
Externe Sicherheitsfachkraft /SFK

Praxisnah. Gesetzeskonform. Verlässlich. 


Als externe Sicherheitsfachkraft unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) effizient und rechtssicher umzusetzen. Wir begleiten Sie im laufenden Betrieb, bei Umbauten oder auf Baustellen – unabhängig, kompetent und mit langjähriger Erfahrung. 

Unsere Leistungen im Überblick 

Arbeitsplatzevaluierung nach § 4 & § 5 ASchG

Beurteilung von Gefährdungen, Planung von Maßnahmen, Dokumentation – gesetzlich vorgeschrieben für alle Arbeitsplätze.

Begehungen & Kontrolle vor Ort

Regelmäßige Sicherheitsbegehungen, Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Evaluierung gefährlicher Stoffe und Beratung direkt am Arbeitsplatz.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (SiGe-Dokumente)

Bei Bauprojekten mit mehreren Arbeitgebern (gemäß BauKG). Inkl. SiGe-Plan, Baustellenkoordination und Dokumentation.

Mitarbeiterschulungen & Unterweisungen

Regelmäßige Schulungen vor Ort – dokumentiert, praxisnah und verständlich.

Baustellenkoordination & SiGe-Planung

Koordination der sicherheitstechnischen Maßnahmen auf Baustellen – inklusive Erstellung und Pflege von SiGe-Plänen.

Rechtlicher Hintergrund 

Unsere Tätigkeit als externe Sicherheitsfachkraft erfolgt gemäß:

  • § 77 ASchG – Sicherheitsfachkräfte
  • § 82b GewO (wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen 
  • §§ 4 & 5 ASchG – Evaluierung & Gefährdungsbeurteilung
  • Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) – bei Baustellen mit mehreren Arbeitgebern
  • ASchV, AStV, BauV – einschlägige Verordnungen


Zielgruppen

  • Industriebetriebe
  • Produktionsstätten
  • Bauunternehmen & Generalunternehmer
  • Veranstaltungsfirmen & Eventdienstleister
  • KMU & Bürobetriebe

 Kontaktieren Sie uns 

Sie benötigen Unterstützung im Bereich Arbeitssicherheit oder möchten Ihr Unternehmen gesetzeskonform aufstellen? 

[email protected]
+43 (0)1 971 59 33