Arbeitsschutz -
Externe Sicherheitsfachkraft /SFK
Praxisnah. Gesetzeskonform. Verlässlich.
Als externe Sicherheitsfachkraft unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) effizient und rechtssicher umzusetzen. Wir begleiten Sie im laufenden Betrieb, bei Umbauten oder auf Baustellen – unabhängig, kompetent und mit langjähriger Erfahrung.
Unsere Leistungen im Überblick
Arbeitsplatzevaluierung nach § 4 & § 5 ASchG
Beurteilung von Gefährdungen, Planung von Maßnahmen, Dokumentation – gesetzlich vorgeschrieben für alle Arbeitsplätze.
Begehungen & Kontrolle vor Ort
Regelmäßige Sicherheitsbegehungen, Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Evaluierung gefährlicher Stoffe und Beratung direkt am Arbeitsplatz.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (SiGe-Dokumente)
Bei Bauprojekten mit mehreren Arbeitgebern (gemäß BauKG). Inkl. SiGe-Plan, Baustellenkoordination und Dokumentation.
Mitarbeiterschulungen & Unterweisungen
Regelmäßige Schulungen vor Ort – dokumentiert, praxisnah und verständlich.
Baustellenkoordination & SiGe-Planung
Koordination der sicherheitstechnischen Maßnahmen auf Baustellen – inklusive Erstellung und Pflege von SiGe-Plänen.
Rechtlicher Hintergrund
Unsere Tätigkeit als externe Sicherheitsfachkraft erfolgt gemäß:
- § 77 ASchG – Sicherheitsfachkräfte
- § 82b GewO (wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen
- §§ 4 & 5 ASchG – Evaluierung & Gefährdungsbeurteilung
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) – bei Baustellen mit mehreren Arbeitgebern
- ASchV, AStV, BauV – einschlägige Verordnungen
Zielgruppen
- Industriebetriebe
- Produktionsstätten
- Bauunternehmen & Generalunternehmer
- Veranstaltungsfirmen & Eventdienstleister
- KMU & Bürobetriebe
Kontaktieren Sie uns
Sie benötigen Unterstützung im Bereich Arbeitssicherheit oder möchten Ihr Unternehmen gesetzeskonform aufstellen?
[email protected]
+43 (0)1 971 59 33