AGB

AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Unternehmen STEINER - Investigation & Consulting e.U. bzw. Robert Steiner wird in der Folge als Auftragnehmer (AN) bezeichnet. Der Klient, Kunde, Auftraggeber aber auch mehrere Auftraggeber werden in Folge als “Auftraggeber” (AG) genannt. 

Erfolgt die Auftragserteilung nicht durch den AG persönlich, sondern durch eine ersuchte oder bevollmächtige Person (z.B. Anwalt), so haftet diese mit dem AG uneingeschränkt für alle Ansprüche aus dem Auftrag. 

Art und Umfang der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Maßnahmen bestimmt der AN nach seinem pflichtgemäßen und fachlichen Ermessen. Er kann für die Durchführung auch Subunternehmer Fachexperten einsetzen.

Das Risiko jedes Auftrages trägt der AG mit der Verpflichtung, den AN daraus Schad- und klaglos zu halten, insbesondere etwaiger Zivilrechtlicher Ansprüche. 

Der AG haftet für die Aufwendungen und die Schäden, welche aufgrund mangelnder oder falscher Informationsweitergabe seitens des AG entstanden sind. 

Der AG verpflichtet sich, während des bestehenden Auftragsverhältnisses in derselben Sache nicht Dritte zu beauftragen oder gar selbst tätig zu werden.  

Der AG ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung sämtliche Informationen über bereits getätigte Ermittlungen, Erkenntnisse, Beobachtungen, Privat oder durch beauftragte Detektive, mitzuteilen. Der AG trägt das Risiko, wenn er den AN falsch, oder unzureichend über eigene Erkenntnisse informiert hat. 

Der Eintritt eines bestimmten Erfolges kann nicht garantiert werden, da situationsbedingte Vorfälle nicht vorhersehbar sind. Der AG nimmt zur Kenntnis, dass es zu Situationen im Straßenverkehr kommen kann, die eine Aufrechterhaltung der Observation nicht zulassen. Ebenso kann es im situationsbedingten Ereignissen kommen, die eine Fortführung von bestimmten Ermittlungen unmöglich machen. Die vereinbarte Mindestverrechnungspauschale bleibt hiervon unberührt. 

Der AG versichert, dass seine dem Auftrag zugrunde liegenden Angaben den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen, staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden. 

Die Honorarberechnung besteht aus einem Einsatzhonorar, welches wiederum aus den tatsächlich aufgewendeten Stunden und Spesen besteht, Hierzu sind auch Besprechungen und Termine mit dem AG hinzuzuzählen. Gerichts- und Behördentermine, welche sich aus dem Auftrag ergeben, werden ebenso nach tatsächlichem Zeitaufwand dem AG in Rechnung gestellt.